Was ist Malzbier

Malzbier ist in erster Linie ein obergäriges Vollbier.

Obergärig bedeutet, dass während der Gärung obergärige Hefe hinzugefügt wird. Die Hefezellen bleiben dabei verbunden und werden durch aufsteigende Kohlensäure an die Oberfläche gebracht -> obergärig.

Vollbier ist die Gattung und sagt aus, dass der Stammwürzgehalt zwischen 11,0 % und 15,9 % liegen muss. Stammwürze ist der Anteil der aus dem Malz und Hopfen im Wasser gelösten, nicht flüchtigen Stoffe vor der Gärung. Also vor allem Malzzucker, Eiweiß, Vitamine und Aromastoffe. Dieser liegt bei Malzbier durchschnittlich bei 11,7 %. Die dunkle, fast schwarze Farbe, entsteht durch die Mischung von hellem und dunklem Gerstenmalz.

Geschichte von Malzbier – der Süßbier Krieg

Bis Ende der 50er Jahre konnte Malzbier mit Zucker hergestellt werden. Allerdings war es nach dem bayerischen Reinheitsgebot verboten, Bier mit Zuckerzusatz herzustellen. Nach diesem sogenannten „Süßbier-Krieg“ entschloss der Bundesgerichtshof 1958, dass Getränke mit Zuckerzusatz nicht als „Bier“ bezeichnet werden dürfen. Seitdem darf das ursprüngliche Malzbier mit Zucker nur noch als Malzgetränk o.ä. bezeichnet werden. Fortan gibt es zwei unterschiedliche Getränke, das echte Malzbier und den Malztrunk.

Was ist Malzbier – Was ist Malztrunk

Ein obergäriges Vollbier ohne die Zugabe von Zucker und mit Einhaltung der Zutaten des Reinheitsgebotes wird Malzbier genannt. Es darf nur als Bier bezeichnet werden, wenn es ausschließlich aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt wird. Dieses Malzbier zeichnet sich durch seinen weniger süßen Geschmack und einen erhöhten Alkoholgehalt gegenüber einem Malztrunk aus. Bei echten Malzbieren wird die Hefe bei etwa 10 Grad zugegeben. Es kommt zu einer geringen alkoholischen Gärung. Dabei entsteht nur wenig Alkohol von maximal 2%. Nach ausführlicher Recherche sind wir der Meinung, dass in Deutschland nur noch ein einziges sogenanntes echtes Malzbier existiert. Das Koch’sche Malzbier. Ist dir ein weiteres Malzbier bekannt, schreib uns bitte eine Nachricht.

Obergäriges Vollbier mit Zugabe von Zucker (i.d.R. Zuckerkulör, Zuckersirup oder Süßstoff) darf nicht als Bier bezeichnet werden und hat in Deutschland unterschiedliche Namen. Malztrunk, Malzdrink oder Malzgetränk sind die gängigsten Bezeichnungen. Der Hopfenanteil ist bei Malzgetränken geringer als bei richtigem Bier. Die Hefe wird bei Temperaturen um den Nullpunkt zugegeben. Dadurch vergärt der Malzzucker nicht und es entsteht kein Alkohol. Die meisten Malzgetränke haben daher einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5% und dürfen damit als alkoholfrei bezeichnet werden.

Der Malztrunk wird oft auch als Süßbier oder Malzbier bezeichnet. Wer in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum Malzbier sagt oder bestellt meint eigentlich ein Malzgetränk. Durch die nahezu nicht-Existenz von echtem Malzbier hat sich fälschlicherweise die Bezeichnung Malzbier auch für obergäriges Bier mit Zucker, sprich Malzgetränke durchgesetzt. Auch wenn diese offiziell nicht als „Bier“ bezeichnet werden dürfen, werden sie umgangssprachlich nahezu immer Malzbier genannt.

Doppelcaramel – Das untergärige Malzbier

Neben dem echten Malzbier und dem Malztrunk entstand in den 50er Jahren noch das sogenannte Doppelcaramel. Allerdings ist die Bezeichnung keine geschützte Variante für Bier.

Bei der Herstellung wird Röst- der Caramelmalz hinzugefügt. Wie beim Malztrunk wird ebenfalls Zucker (i.d.R. Zuckerkulör, Zuckersirup oder Invertzucker) zugegeben. Somit ist es ähnlich dem Malztrunk etwas süßer als echtes Malzbier. Der Alkoholgehalt liegt mit etwa 1,2% genau zwischen Malzbier und Malztrunk.

Uns sind mit dem Sternburg Doppel Karamel, dem Schwarzbacher Doppel-Karamel, dem Braustolz Doppel Caramel und dem Schloß-Bräu Doppel-Caramel noch vier Versionen bekannt.